Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Dienstleistung im Bereich der Personalvermittlung durch HECHT Logistik Personal
(nachstehend HLP bezeichnet) gelten folgende Bedingungen:
1. Allgemein
Die Tätigkeit von HLP ist auf die Vermittlung von Fach- und Führungskräften im Logistikbereich ausgerichtet.
HLP vermittelt Personal aufgrund spezifischer Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofilen der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen für ein gewünschtes Kandidatenprofil zur Verfügung.
HLP stellt mit den Kandidaten Kontakt her, führt Gespräche durch und stellt dem Auftraggeber die ausgewählten Kandidaten zur Verfügung.
HLP verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller mit der Personalvermittlung im Zusammenhang stehender Informationen und Daten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kandidatenprofile, die er von HLP erhalten hat, ebenfalls vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzuleiten. Nicht berücksichtige Kandidatenprofile sind an HLP zurückzugeben und dürfen nicht weiter verwendet werden.
2. Honorar
Das Honorar wird mit dem Auftraggeber vereinbart.
3. Kündigung durch den Arbeitgeber
Kündigt der Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten, nach Arbeitsantritt, werden von HLP 50% des gezahlten Honorars erstattet; oder es wird Ersatz gestellt.
4. Kündigung durch den Arbeitnehmer
Kündigt der Arbeitnehmer erfolgt keine Erstattung.
5. Retainer Vereinbarung
Bei einer gezielten Suchaktion, ist die Retainer Vereinbarung unsere Grundlage.
Das Honorar wird, wie folgt, belastet:
1/3 bei Vertragsabschluß
1/3 bei Vorstellung von 3 Kandidaten/innen
1/3 nach Zeichnung des Einstellungsvertrages.
6. Nichtantritt
Tritt der Kandidat die neue Arbeitsstelle nicht an, bzw. kündigt er den Vertrag vor Arbeitsaufnahme, werden 50% des Monatsgehalts berechnet.
7. Fälligkeit
Die Bezahlung des vereinbarten Honorars wird 10 Tagen nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fällig. HLP ist auf Anforderung Einblick in die Vertragsunterlagen zu gewähren.
8. Einstellung zu einem späteren Zeitpunkt
Wird ein Kandidat/Kandidatin innerhalb der nächsten 12 Monaten, oder auch für eine andere Position ( vom Mandanten/Unternehmen) eingestellt, ist das Vermittlungshonorar ebenfalls fällig. Es zählt der Tag der Kandidatenpräsentation.
9. Haftung
HLP haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hier verpflichtet sich HLP zur einmaligen honorarfreien Wiederholung einer Vermittlung. Eine Haftung ist ausgeschlossen bei unwahren Angaben und Behauptungen der Kandidaten.
10. Erfüllungsort / Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Bad Homburg. Es gilt das Deutsche Recht.
Alle genannten Vergütungen zuzüglich Mehrwertsteuer.
Robert Hecht
Bad Homburg, den 2. Januar 2018
Bankverbindung: Frankfurter Sparkasse 1822 Konto: IBAN DE 43 5005 0201-0200 4258 11 |
UST-ID DE 267409906 BIC: HELADEF1822 |
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Gerichtsstand: Bad Homburg v.d.H. |